Bei NAS- und RAID-Systemen im Privathaushalt ist eine saubere Einordnung besonders wichtig: Förderfähig ist nur, was als Reparatur/Service/Wartung an förderfähiger Hardware gilt.
„Gerade bei RAID gilt: je weniger ‚herumprobiert‘ wird, desto besser. Ein falscher Neustart kann aus einem Problem zwei machen.“
Auch hier gilt: Datenrettung allein ist nicht förderfähig. Eine förderfähige Hardwaremaßnahme kann die Grundlage sein – die eigentliche Datenrettung erfolgt separat.
Wenn ein NAS oder RAID-System privat genutzt wird, kann eine förderfähige Hardwaremaßnahme grundsätzlich in Frage kommen. Entscheidend ist die korrekte Einordnung als Reparatur/Service/Wartung an der Hardware. Die Datenrettung selbst wird davon getrennt betrachtet.
Jetzt Rückruf anfordern – wir klären die Einordnung im Gespräch
Bei RAID-Systemen zählt Sorgfalt. Wir klären zuerst den technischen Zustand und die sinnvolle Hardwaremaßnahme – danach erfolgt die Datensicherung.
Wir organisieren den sicheren Transport über zertifizierte Logistikpartner. Abholung und Rückführung – alles aus einer Hand.
Alternativ nutzen Sie unser Netzwerk an Annahmestellen.
Nach Eingang im Reinraumlabor prüfen wir Komponenten und Datenträger, stabilisieren die Hardware und rekonstruieren das RAID virtuell. Danach sichern wir die Daten und liefern sie per Kurier. Auf Wunsch auch auf einem zusätzlichen Datenträger.
Ja. Externe Festplatten gelten als förderfähige Elektrogeräte. Entscheidend ist, dass es sich um ein externes Gerät aus dem privaten Haushalt handelt. Reparatur-, Service- oder Wartungsarbeiten an der Hardware können grundsätzlich unter die Geräte-Retter-Prämie fallen, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nicht als eigene Gerätekategorie – sondern als Teil eines förderfähigen Geräts. Interne Festplatten sind Bestandteil eines Computers oder Laptops. Reparaturen oder Servicearbeiten an der Hardware eines förderfähigen Computers oder Laptops können grundsätzlich förderfähig sein, unabhängig davon, welches interne Bauteil betroffen ist.
Nein. Datenrettung ist als eigenständige Leistung nicht förderfähig. Förderfähig sind ausschließlich Reparatur-, Service- oder Wartungsarbeiten an der Hardware. Eine anschließende Datenrettung kann separat durchgeführt werden, ist aber nicht Teil der Förderung.
Ja – sofern die Leistungen klar getrennt sind. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Reparatur, den Service oder die Wartung an der Hardware eines förderfähigen Geräts. Die Datenrettung wird davon unabhängig betrachtet und separat erbracht.
Ja, als Kostenvoranschlag bis maximal 30 Euro. Analyse, Diagnose oder technische Überprüfung können als Kostenvoranschlag gelten und bis zu diesem Betrag förderfähig sein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ergibt die Analyse, dass eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, bleibt die Förderung auf den Kostenvoranschlag beschränkt.
Nein. Smartphones und Handys sind ausdrücklich ausgeschlossen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Hardwaredefekt, ein Softwareproblem oder ein Datenverlust vorliegt.
Nein. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Unternehmen sind nicht antragsberechtigt. Geräte müssen sich im privaten Eigentum befinden und dürfen nicht gemietet oder geliehen sein.